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Der Justizpalast in Rom, in dem sich Italiens Oberster Kassationsgerichtshof befindet

18. JULI 2019
ITALIEN

Italiens Oberster Gerichtshof bestätigt Rechte von Zeugen Jehovas bezüglich medizinischer Behandlung

Italiens Oberster Gerichtshof bestätigt Rechte von Zeugen Jehovas bezüglich medizinischer Behandlung

Am 15. Mai 2019 stärkte Italiens Oberster Kassationsgerichtshof, das höchste Gericht des Landes, das Selbstbestimmungsrecht unserer Glaubensbrüder in Bezug auf ihre medizinische Behandlung. Wie der Gerichtshof bestätigte, haben Patienten das Recht, einen Vertreter in Gesundheitsangelegenheiten als Bevollmächtigten zu bestimmen, der dafür sorgt, dass ihre Entscheidung, Bluttransfusionen abzulehnen, beachtet wird. Außerdem bestätigte das Gericht, dass ein Patient nach italienischem Recht einen Vertreter in Gesundheitsangelegenheiten sogar noch dann bestimmen kann, wenn er unmittelbar davorsteht, das Bewusstsein zu verlieren, oder anderweitig in der Gefahr steht, in seiner Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigt zu werden.

Luca und Francesca Cappelli

Dieser Entscheidung gingen mehrere Gerichtsverfahren voraus, die unseren Glaubensbruder Luca Cappelli, einen Versammlungsältesten, betrafen. Seit 25 Jahren leidet er an einer Anomalie der Blutgefäße im Gehirn. Deswegen muss er sich häufig medizinischen Eingriffen unterziehen und ist mitunter in seiner Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigt. Vor Beginn seiner Behandlung hatte er sorgfältig eine Patientenverfügung verfasst und seine Frau Francesca als Vertreterin in Gesundheitsangelegenheiten eingesetzt. Ein Richter sowie ein Gericht höherer Instanz lehnten die Einsetzung seiner Frau als Bevollmächtigte jedoch ab und verwehrten ihm so die Möglichkeit, sich rechtlich vor einer unerwünschten Bluttransfusion zu schützen.

Am 16. Februar 2017 wurde Bruder Cappellis Fall vor den Obersten Kassationsgerichtshof gebracht. Der Gerichtshof entschied, dass die Gerichte unterer Instanz gegen die Verfassung Italiens sowie die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hatten, in denen das Selbstbestimmungsrecht von Patienten geschützt wird. Interessanterweise erklärte der Gerichtshof, dass die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung „eine noch größere Bedeutung erhält und besonderen Schutz verdient, wenn sie Teil der religiösen Überzeugung ist und diese zum Ausdruck bringt“. Mit dieser Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sind italienische Gerichte nun angehalten, die Vorkehrungen unserer Glaubensbrüder zur Vermeidung von Bluttransfusionen stärker zu respektieren.

Als vereinte Bruderschaft freuen wir uns, dass der Oberste Gerichtshof mit seiner Entscheidung die Rechte unserer Glaubensbrüder in ganz Italien schützt, während sie weiterhin ihrem biblisch geschulten Gewissen im Hinblick auf die Verwendung von Blut folgen (Apostelgeschichte 15:29).