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17. DEZEMBER 2018
ASERBAIDSCHAN

Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen in Aserbaidschan legt Rechtsmittel ein

Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen in Aserbaidschan legt Rechtsmittel ein

Am 31. Oktober 2018 bestätigte das Berufungsgericht Gandscha in Aserbaidschan die Entscheidung der Vorinstanz, Wahid Abilow (19) wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen schuldig zu sprechen. Wahid ist zwar nicht inhaftiert, wird aber durch die Auflagen seiner einjährigen Bewährungsstrafe stark in seiner Freiheit eingeschränkt. Er ist zum Beispiel verpflichtet, jede Woche bei einem Bewährungshelfer vorzusprechen und darf Aserbaidschan nicht verlassen. Wahid wird beim Obersten Gericht Rechtsmittel einlegen – seine letzte Chance auf Gerechtigkeit im innerstaatlichen Rechtssystem Aserbaidschans.

Wahid stellt seine politische Neutralität seit Mai 2017 unter Beweis. Gerade 18 geworden, meldete er sich wie vorgeschrieben bei der Einberufungsbehörde des Bezirks Ağdam. Dort legte er eine schriftliche Erklärung vor, dass er den Wehrdienst aus Gewissensgründen nicht antreten könne. Er schrieb: „Mein biblisch geschultes Gewissen erlaubt mir nicht, den Wehrdienst zu leisten. Ich entziehe mich damit nicht der Erfüllung meiner Bürgerpflicht, ja, ich denke nicht einmal daran, mich zu entziehen. Nur bitte ich Sie, mir einen zivilen Ersatzdienst anstelle des Wehrdienstes zu ermöglichen.“ Die Behörden wiesen sein Anliegen zurück und erhoben am 9. Juli 2018 Anklage wegen Wehrdienstentziehung gegen ihn.

Während der Anhörung vor dem Berufungsgericht Gandscha erklärte Wahid Abilow ausführlich seine Beweggründe für die Wehrdienstverweigerung. Er las dem Gericht den Bibeltext Jesaja 2:4 vor und erklärte, sein persönliches Studium der Bibel habe ihn überzeugt, dass er „das Kämpfen nicht einmal lernen“ sollte. Trotzdem bestätigte das Gericht seine Verurteilung. Es bleibt abzuwarten, ob das Oberste Gericht seine Gewissensentscheidung respektieren wird.

Mit dem Beitritt zum Europarat verpflichtete sich Aserbaidschan im Jahr 2001, gesetzliche Grundlagen für einen zivilen Ersatzdienst zu schaffen. Das ist noch nicht geschehen. Infolgedessen sehen sich unsere Glaubensbrüder regelmäßig wegen ihrer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen mit der Neutralitätsfrage konfrontiert. Vor einigen Monaten verurteilte ein Bezirksgericht in Aserbaidschan einen anderen Zeugen Jehovas, Emil Mehdijew, wegen Wehrdienstentziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auch er hat beim Obersten Gericht Rechtsmittel eingelegt. Vier weitere Verfahren sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig, alle in Bezug auf die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen unserer Glaubensbrüder in Aserbaidschan. Trotz dieser Schwierigkeiten verlassen sich unsere Brüder weiter auf Jehova, um ihre Neutralität zu bewahren (Johannes 15:19).