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5. JANUAR 2021
ASERBAIDSCHAN

UN-Menschenrechtsausschuss bezieht Stellung für Zeugen Jehovas in Aserbaidschan

UN-Menschenrechtsausschuss bezieht Stellung für Zeugen Jehovas in Aserbaidschan

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat am 15. Dezember 2020 zwei Stellungnahmen zugunsten von Zeugen Jehovas in Aserbaidschan veröffentlicht: In dem Fall Rahima Huseynova gegen Aserbaidschan sowie in dem Fall Saladdin Mammadov, Rashad Niftaliyev und Sadagat Abbasova gegen Aserbaidschan stellte der Ausschuss fest, dass der Staat die Rechte von Zeugen Jehovas verletzt hatte, und forderte Aserbaidschan auf, seine Gesetze zu überarbeiten, um ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft auszuschließen.

Der Fall Rahima Huseynova gegen Aserbaidschan handelte von unserer Glaubensschwester Rahima Huseynova, die im Dezember 2014 von Polizeibeamten in Baku festgenommen wurde, weil sie mit anderen über ihren Glauben sprach. Anschließend wurde sie von einem Bezirksgericht zu einer Geldstrafe von 1 500 Aserbaidschan-Manat (zu der Zeit ungefähr 1 500 Euro) verurteilt, weil Jehovas Zeugen zu diesem Zeitpunkt keine eingetragene Religionsgemeinschaft in Baku waren. a Das Berufungsgericht Baku bestätigte die Entscheidung. Schwester Huseynova legte daher Rechtsmittel auf internationaler Ebene ein.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte fest, dass der Staat gegen Artikel 18 (1) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) verstoßen hatte, und forderte Aserbaidschan auf, unserer Schwester eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Interessanterweise heißt es in der offiziellen Stellungnahme des Ausschusses, Aserbaidschan sei auch „verpflichtet, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft auszuschließen, unter anderem durch eine Überprüfung seiner innerstaatlichen Gesetze, Rechtsvorschriften und/oder Vorgehensweisen im Hinblick darauf, dass die in Artikel 18 [IPbpR] garantierten Rechte vollständig gewahrt werden“.

Der Fall Saladdin Mammadov, Rashad Niftaliyev und Sadagat Abbasova gegen Aserbaidschan betraf eine Gruppe von Brüdern und Schwestern in Gäncä, die sich in der Wohnung von Bruder Saladdin Mammadov zum Bibelstudium versammelt hatten. Im Oktober 2014 störten Polizeibeamte das Treffen der kleinen Gruppe, durchsuchten die Wohnung und beschlagnahmten Bibeln und andere Gegenstände. Bruder Mammadov, Bruder Rashad Niftaliyev und Schwester Sadagat Abbasova wurden zum Polizeirevier gebracht und dort über sechs Stunden festgehalten. Zwei Tage später erhielten sie eine Vorladung zum Bezirksgericht Nizami der Stadt Gäncä. Das Gericht stufte die Zusammenkunft als rechtswidrig ein, weil die Teilnehmer als Gruppe keine in Gäncä eingetragene Religionsgemeinschaft waren. Unsere Brüder und unsere Schwester wurden zu einer Geldstrafe von jeweils 2 000 Aserbaidschan-Manat (zu der Zeit circa 2 000 Euro) verurteilt. Sie legten beim Berufungsgericht Gäncä Rechtsmittel ein, die jedoch leider zurückgewiesen wurden. Danach wandten sie sich an den UN-Menschenrechtsausschuss.

Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass Aserbaidschan gegen etliche Artikel des IPbpR verstoßen hatte und den drei Zeugen Jehovas eine Entschädigung zu zahlen hatte. In der offiziellen Stellungnahme stellt der Ausschuss bemerkenswerterweise fest: „Das Bezirksgericht hat keinerlei Argumente vorgebracht, warum die Teilnehmer eine staatliche Registrierung benötigt hätten, bevor sie sich zur gemeinsamen Religionsausübung in einer Privatwohnung trafen.“ Diese Feststellung bestätigt, dass unsere Brüder in Aserbaidschan sich auch ohne rechtliche Registrierung zum Gottesdienst versammeln dürfen.

Ähnlich wie im Fall Rahima Huseynova gegen Aserbaidschan forderte der Ausschuss Aserbaidschan auf, seine „Gesetze, Rechtsvorschriften und/oder Vorgehensweisen“ zu überprüfen, damit die im IPbpR garantierten Rechte gewahrt werden.

Erfreulicherweise hat sich die Lage für unsere Brüder in Aserbaidschan verbessert; in den vergangenen Jahren wurden unsere Rechte in Bezug auf religiöse Zusammenkünfte respektiert. Wir hoffen, dass diese beiden Stellungnahmen zur weiteren gesetzlichen Befestigung der guten Botschaft in Aserbaidschan beitragen (Philipper 1:7).

a Im November 2018 gewährte Aserbaidschan Jehovas Zeugen in Baku die vollständige rechtliche Registrierung.