24. AUGUST 2018
MONGOLEI
Sieg für die Religionsfreiheit in der Mongolei: Jehovas Zeugen werden erneut registriert
Am 14. Juni 2018 erhielten Jehovas Zeugen in der mongolischen Hauptstadt Ulan-Bator von der Stadtverwaltung eine Urkunde über die erneute Registrierung ihrer Rechtskörperschaft.
Seit ihrer ersten Registrierung im Jahr 1999 haben Jehovas Zeugen in der Mongolei jährlich die Eintragung ihrer Rechtskörperschaft erneuern lassen, wie es für Religionsgemeinschaften dort gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Jahr 2015 verweigerte die Stadtverwaltung in Ulan-Bator jedoch die erneute Registrierung. Im Januar 2017 wurde der Rechtskörperschaft durch eine Entscheidung der Stadtverwaltung offiziell die Genehmigung verweigert, ihre religiöse Tätigkeit auszuüben. Die Behördenvertreter weigerten sich offenzulegen, wie ihre Entscheidung begründet ist. Unsere Glaubensbrüder entschlossen sich daraufhin, gegen die Entscheidung der Stadtverwaltung Rechtsmittel einzulegen.
Im Verwaltungsgerichtsverfahren versuchte der Anwalt der Stadtverwaltung, die Entscheidung des Obersten Gerichts von Russland über die Auflösung der Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen als Begründung anzuführen. Unsere Anwälte wandten ein, dass diese Entscheidung Gegenstand internationaler Kritik sei und dass bei internationalen Gerichten bereits Rechtsmittel eingelegt wurden. Zudem wiesen sie darauf hin, dass die Entscheidung des Obersten Gerichts von Russland erst nach der Entscheidung der Stadtverwaltung von Ulan-Bator ergangen war und daher nicht als Begründung herangezogen werden könne.
Das Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, die Stadtverwaltung habe sich nur auf Spekulationen gestützt und keinerlei Beweise für irgendeine schädigende Tätigkeit vorgelegt; es hob die Entscheidung daher auf. Außerdem stellte es fest, dass die Stadtverwaltung die Grundrechte unserer Glaubensbrüder einschließlich des Rechts auf freie Religions- oder Glaubensausübung verletzt hatte.
Jason Wise, einer der Anwälte, die Jehovas Zeugen in diesem Fall vertraten, sagte: „Obwohl Grundrechte und Grundfreiheiten nicht von einer staatlichen Registrierung abhängig sind, wird die freie Religionsausübung oft ohne Registrierung erschwert. Unsere Registrierung als Rechtskörperschaft erleichtert es unter anderem, Bibeln und biblische Literatur einzuführen, Gotteshäuser zu besitzen und Kongressstätten anzumieten. Es freut uns, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Stadtverwaltung in Ulan-Bator aufgehoben und erkannt hat, dass solche Entscheidungen unsere Religions- und Versammlungsfreiheit in der Mongolei beeinträchtigen würden.“