Zurück zum Inhalt

Verwendung personenbezogener Daten – Litauen

Verwendung personenbezogener Daten – Litauen

Wer Verkündiger wird, anerkennt, dass die weltweite Religionsgemeinschaft von Jehovas Zeugen – einschließlich der örtlichen Versammlung von Jehovas Zeugen, dem örtlich zuständigen Zweigbüro und ähnlichen mit ihm zusammenarbeitenden Organisationen von Jehovas Zeugen – rechtmäßig personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit ihren berechtigten religiösen Interessen verwendet. Wie in dem Buch Organisiert, Jehovas Willen zu tun beschrieben, stellen Verkündiger ihrer Versammlung bereitwillig personenbezogene Daten zur Verfügung, um an religiösen Tätigkeiten in Verbindung mit ihrer Anbetung einen Anteil zu haben und um geistlichen Beistand zu erhalten (1. Petrus 5:2).

Verkündiger mögen Jehovas Zeugen zusätzliche personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, wenn sie an weiteren religiösen Tätigkeiten teilnehmen. Personenbezogene Daten können Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Taufdatum, Kontaktdaten einschließen oder Informationen hinsichtlich des geistigen Standes, des Predigtdiensteinsatzes oder irgendeiner Funktion, die innerhalb von Jehovas Zeugen ausgeübt wird. Die Daten schließen Informationen ein, die die religiösen Überzeugungen des Verkündigers erkennen lassen und können auch andere sensible personenbezogene Daten beinhalten. Verwendung personenbezogener Daten kann das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen und Speichern von Daten bedeuten sowie vergleichbare Datenverarbeitungsvorgänge.

In diesem Land findet folgendes Datenschutzgesetz Anwendung:

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679.

Verkündiger stimmen auf Grundlage dieses Datenschutzgesetzes der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten durch Jehovas Zeugen für religiöse Zwecke zu, einschließlich der nachfolgenden:

  • Beteiligung in Zusammenkünften einer örtlichen Versammlung von Jehovas Zeugen und an freiwilligen Diensten oder Projekten;

  • Entscheidung zur Beteiligung in einer Zusammenkunft, an einem Kreiskongress oder einem regionalen Kongress, wenn das Programm für die geistige Belehrung von Jehovas Zeugen weltweit aufgenommen und ausgestrahlt wird;

  • Übernahme von Aufgaben oder das Erfüllen gewisser Funktionen in der Versammlung, was einschließt, dass der Name des Verkündigers und seine Aufgabe an der Bekanntmachungstafel im Königreichssaal von Jehovas Zeugen ausgehängt wird;

  • Führung der Verkündigerberichtskarten der Versammlung;

  • Hirtentätigkeit durch Älteste von Jehovas Zeugen (Apostelgeschichte 20:28; Jakobus 5:14, 15);

  • Speicherung von Notfallkontaktdaten zur Verwendung im Notfall.

Personenbezogene Daten werden auf nicht näher bestimmte Zeit gespeichert, solange die oben genannten Zwecke oder andere berechtigte Interessen bestehen. Wenn ein Verkündiger das Formular Erklärung und Einwilligung hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten nicht unterschreibt, mögen Jehovas Zeugen nicht in der Lage sein, seine Eignung für gewisse Funktionen in der Versammlung, oder zur Teilnahme an gewissen religiösen Tätigkeiten zu beurteilen.

Personenbezogene Daten können der Notwendigkeit und dem Zweck entsprechend an zusammenarbeitende Organisationen von Jehovas Zeugen weitergegeben werden. Verkündiger verstehen, dass sich manche zusammenarbeitende Organisationen von Jehovas Zeugen in Ländern befinden mögen, deren Gesetze unterschiedliche Datenschutzniveaus haben, nicht immer vergleichbar mit demjenigen des Landes, aus dem sie weitergegeben werden. Allerdings sind sich Verkündiger auch dessen bewusst, dass alle Empfänger ihrer personenbezogenen Daten, die zusammenarbeitende Organisationen in der Weltzentrale von Jehovas Zeugen in den Vereinigten Staaten einschließen könnte, diese Daten nur in Übereinstimmung mit der Weltweiten Datenschutzrichtlinie von Jehovas Zeugen verwenden werden.

Verkündiger haben hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten, die Jehovas Zeugen speichern, das Recht auf Auskunft und Berichtigung unrichtiger Daten sowie um Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu ersuchen. Verkündiger können hinsichtlich bestimmter zukünftiger Verwendungen ihrer personenbezogenen Daten ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Falls ein Verkündiger seine Einwilligung in die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zurückzieht, mögen Jehovas Zeugen auf Grundlage ihrer berechtigten religiösen Zwecke zur Pflege und Verwaltung der Mitgliederdaten von Jehovas Zeugen weltweit oder eines anderen im Datenschutzgesetz verankerten Rechtsgrundes berechtigt sein, einige dieser personenbezogenen Daten ohne eine solche Einwilligung weiter zu verwenden. Verkündiger sind sich bewusst, dass sie das Recht haben, eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde des Landes, in dem sie gerade wohnen, einzureichen.

Jehovas Zeugen haben in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz verschiedene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um personenbezogene Daten zu schützen. Verkündiger sind sich darüber im Klaren, dass nur einer begrenzten Anzahl von autorisierten Personen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten gewährt wird.

Anfragen an den zuständigen Datenschutzbeauftragten können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

DataProtectionOfficer.LT@jw.org.

Verkündiger verstehen, dass die Identität und Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen in dem Land, in dem sie wohnen und wo vorgesehen seines Vertreters und Datenschutzbeauftragten, auf der Seite „Data Protection Contacts“ auf jw.org zu finden sind.

Es kann sein, dass sich unsere Vorgehensweisen bezüglich Daten von Zeit zu Zeit ändern mögen aufgrund von Änderungen unserer religiösen Tätigkeiten, des Gesetzes oder der Technik. Sollte es jemals notwendig werden, diese Seite („Verwendung personenbezogener Daten“) zu ändern, werden wir die Änderungen auf dieser Seite veröffentlichen, damit Verkündigern immer bewusst ist, welche Informationen wir erfassen und wie wir sie verwenden. Um von Veränderungen Kenntnis zu nehmen, sollte diese Seite von Zeit zu Zeit wieder besucht werden.