HÖHEPUNKTE UND JAHRESRÜCKBLICK
Bericht zur rechtlichen Situation
Rechtliche Anerkennung
Für Jehovas Zeugen ist eine rechtliche Anerkennung nicht notwendig, um religiös aktiv zu sein. Allerdings ermöglicht eine Anerkennung, Zusammenkunftsstätten zu erwerben oder zu mieten sowie religiöse Literatur einzuführen.
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2004 wurde die Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Moskau von russischen Gerichten aufgelöst, woraufhin man den Brüdern zunehmend feindselig begegnete. Polizeibeamte schikanierten sie und einige griff man auch im Predigtdienst an. Außerdem kündigten Eigentümer von Zusammenkunftsstätten Mietverträge auf, sodass die Brüder keinen Versammlungsort mehr hatten. 2010 bestätigte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass Russland die Rechte von Jehovas Zeugen in Moskau verletzt hatte, die Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Moskau erneut registrierte.
und ordnete an, die Rechtskörperschaft wiederherzustellen. Es ist schön, berichten zu können, dass das russische Justizministerium am 27. Mai 2015
Besteuerung
Die Rechtskörperschaften, deren sich Jehovas Zeugen weltweit bedienen, sind in der Regel steuerbefreit, wie die meisten religiösen und gemeinnützigen Organisationen. Manchmal weigern sich Regierungen jedoch, die Steuerbefreiung anzuerkennen.
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Die Behörden in Schweden behaupten, das Bethel sei keine religiöse Gemeinschaft von Sondervollzeitdienern, sondern ein gewerbliches Unternehmen, das Betheldiener beschäftige. Für das „Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis“ erhob der Staat vom Bethel und einzelnen Betheldienern Steuern in Höhe von Zehntausenden von Euro. Zeugen Jehovas erhoben bei innerstaatlichen Gerichten Klagen und reichten beim EGMR sechs gesonderte Beschwerden ein.
Neutralität in Sachen Wehrdienstverweigerung
Jehovas Diener nehmen das biblische Gebot ernst, „ihre Schwerter zu Pflugscharen [zu] schmieden“ und „den Krieg nicht mehr [zu] lernen“ (Jes. 2:4). Sie halten an ihrer Neutralität fest, obwohl einige Regierungen kein alternatives Zivildienstprogramm anbieten.
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Die derzeitige Gesetzgebung in Südkorea erkennt das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht an. In den letzten 60 Jahren sind mehr als 18 000 Brüder eingesperrt worden, weil sie den Wehrdienst verweigerten. Fast jeder Zeuge im Land hat schon miterlebt, was es bedeutet, wenn ein Freund oder Familienmitglied im Gefängnis ist. 2004 und 2011 betrachtete das Verfassungsgericht Südkoreas solche Strafen nicht als verfassungswidrig. Für Juli 2015 beraumte das Gericht jedoch eine öffentliche Anhörung an, um die Angelegenheit noch einmal zu untersuchen. Weltweit beten Jehovas Zeugen um eine Lösung für dieses lang anhaltende Problem, damit junge Brüder
in Südkorea nicht länger wegen ihres Glaubens ins Gefängnis kommen. -
Drei Brüder in Eritrea, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern, sind schon über 21 Jahre im Gefängnis. Paulos Eyassu, Negede Teklemariam und Isaac Mogos wurden nie offiziell angeklagt und hatten auch keine Möglichkeit, sich vor einem ordentlichen Gericht zu verteidigen. Zusammen mit über 50 anderen Brüdern und Schwestern bewahren sie ihre Treue — und das trotz grober Behandlung und beklagenswerter Haftbedingungen. Jehovas Zeugen vertrauen darauf, dass Jehova „das Seufzen“ aller hört, die wegen ihrer Überzeugung in Haft sind, und sie nicht im Stich lassen wird (Ps. 79:11).
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In der Ukraine wurde Vitali Schalaiko im August 2014 während der Mobilmachung aufgefordert, sich zum Militärdienst zu melden. Aus Gewissensgründen verweigerte er den Wehrdienst, war aber bereit, einen alternativen Ersatzdienst zu leisten. Der Staatsanwalt beschuldigte Bruder Schalaiko, sich der militärischen Mobilmachung zu entziehen, doch weder das Prozess- noch das Berufungsgericht befanden ihn für schuldig. Das Berufungsgericht führte aus, dass die Sorge um die Staatssicherheit es nicht rechtfertigt, garantierte Rechte einzuschränken, und dass „das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen . . . nicht im Interesse der nationalen Sicherheit beschränkt werden“ kann. Der Staatsanwalt ging in Berufung. Am 23. Juni 2015 bestätigte das Oberste Spezialisierte Gericht für Zivil- und Strafrecht die Urteile der unteren Gerichte. Es bekräftigte damit, dass das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen sowie das Recht auf alternativen Ersatzdienst auch bei nationalen Notständen gilt.
Rückblickend sagt Bruder Schalaiko: „Mich haben die Worte aus Jeremia 1:19 gestärkt. Innerlich hatte ich mich schon auf alles eingestellt. Das Wichtigste war, Jehova treu zu bleiben. Ich war mir ganz sicher, dass er mich nie verlassen wird, sondern mir die Kraft geben wird, standhaft zu bleiben. Doch der Ausgang übertraf all meine Erwartungen. In allen drei Instanzen wurde ich freigesprochen. Während der Anhörungen habe ich die Unterstützung der Brüder gespürt und mich nie alleingelassen gefühlt.“
Neutralität in Sachen patriotische Zeremonien
Patriotische Zeremonien stellen in Verbindung mit der Neutralität eine weitere Herausforderung dar. Besonders junge Leute könnten unter Druck gesetzt werden, Zugeständnisse zu machen, wenn Schulbehörden versuchen, sie zum Singen der Nationalhymne oder zum Fahnengruß zu zwingen.
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Schulbehörden im Bezirk Karongi, Ruanda, beschuldigten mehrere Schüler von Zeugen, keinen Respekt vor der Nationalhymne zu haben, weil sie sich weigerten mitzusingen. Die Schüler wurden von der Schule verwiesen und sogar inhaftiert. Am 28. November 2014 entlastete das Gericht in Karongi die Schüler und urteilte, dass ihre Weigerung, die Nationalhymne zu singen, kein Zeichen mangelnden Respekts ist. In anderen afrikanischen Ländern wie Äquatorialguinea, der Demokratischen Republik Kongo, Kamerun und Malawi hatten junge Zeugen dasselbe Problem und sind in einigen Fällen auch von der Schule verwiesen worden. Brüder in diesen Ländern unternehmen große Anstrengungen, Regierungsbeamte und Schulbehörden über die neutrale Haltung von Jehovas Zeugen zu informieren.
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Im Dezember 2013 weigerte sich eine öffentliche Schule in Lepaera, Honduras, zwei Schülerinnen von Zeugen ein Abschlusszeugnis auszuhändigen. Sie hatten es abgelehnt, die Nationalhymne zu singen und einen Treueid auf die Fahne zu schwören. Aus diesem Grund trafen sich zwei Rechtsanwälte, die Zeugen Jehovas sind, mit einem Vertreter des Bildungsministeriums. Sie zeigten ihm juristische Präzedenzfälle aus anderen Ländern, die die Schüler von Zeugen in ihrer Haltung bestätigen. Der Beamte war freundlich und gestattete den Schülerinnen und ihren Eltern, den Sachverhalt dem juristischen Leiter des Ministeriums schriftlich zu schildern. Nachdem der Leiter die Beschwerde geprüft hatte, gab er am 29. Juli 2014 eine Anweisung heraus, wonach Bildung allen in der „Gesellschaft zugänglich sein sollte, und das ohne jegliche Diskriminierung“. Er ordnete an, den Schülerinnen ihr Abschlusszeugnis auszuhändigen.
Von Behörden diskriminiert
Als Zeugen Jehovas gehorchen wir alle dem Gebot Jesu, mit anderen über die gute Botschaft zu sprechen. Außerdem versammeln wir uns mit Glaubensbrüdern zur Anbetung und studieren regelmäßig Gottes Wort. Wir nehmen auch die biblischen Gebote ernst, Jehovas Gesetze im Herzen unserer Kinder zu verankern Apg. 15:20; 5. Mo. 6:5-7). Manchmal geraten wir deshalb mit dem Staat in Konflikt, der unsere Haltung vielleicht nicht nachvollziehen kann.
und uns des Blutes zu enthalten (-
In Florida, USA, sprach ein Richter einer Mutter, die keine Zeugin Jehovas ist, das alleinige Recht zu, über die religiöse Erziehung ihrer drei Kinder zu bestimmen. Der Vater, ein Zeuge Jehovas, wurde angewiesen, jede religiöse Belehrung zu unterlassen, die dem katholischen Glauben widerspricht. Er legte vor Gericht Einspruch ein und am 18. August 2014 wurden seine Einschränkungen durch ein Berufungsgericht aufgehoben. Gestützt auf einen anerkannten Präzedenzfall erklärte das Gericht: „Einschränkungen des Rechts eines nicht sorgeberechtigten Elternteils, seinem oder ihrem Kind seine oder ihre Glaubensansichten zu vermitteln, wurden immer wieder aufgehoben, wenn es keine klaren Beweise dafür gab, dass die fraglichen religiösen Aktivitäten dem Kind schaden.“
Das Urteil gibt den drei Kindern das Recht, uneingeschränkten Gebrauch von Jehovas Unterweisung und Anleitung zu machen. Sie sind mit der Versammlung verbunden und machen gute Fortschritte. Der Vater sagt: „In dieser Situation nicht aufzugeben bringt mich wirklich weiter. Obwohl mein Glaube in der letzten Zeit einige Male geprüft wurde, hat Jehova mir geholfen, standhaft zu bleiben. Wenn man sich dafür entscheidet, Jehova zu dienen, muss man mit Schwierigkeiten rechnen.“
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Schwester Efigenia Semente, eine Mutter von drei Kindern in Namibia, stand vor einer großen Glaubensprüfung. Während der Geburt ihres dritten Kindes kam es im Krankenhaus zu Komplikationen, woraufhin einige vom Personal sowie ihre andersgläubige Familie eine gerichtliche Anordnung erwirkten, um ihr eine Bluttransfusion aufzuzwingen. Schwester Semente wehrte sich energisch gegen die Transfusion und klagte auf die Selbstbestimmung ihrer Behandlung. Am 24. Juni 2015 gab das Oberste Gericht von Namibia ihrer Beschwerde statt mit der Begründung, dass „das Recht zu bestimmen, was mit dem eigenen Körper geschieht oder nicht geschieht — unabhängig davon, ob man ein Elternteil ist —, ein unveräußerliches Menschenrecht darstellt“. Schwester Semente erzählt: „Wir spürten Jehovas Hand wie nie zuvor. Es ist so wunderbar, Teil dieser Bruderschaft zu sein. Jehova kümmert sich wirklich um uns.“
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Zeugen Jehovas in der Schweiz haben sich gern am öffentlichen Zeugnisgeben in großen Städten beteiligt. Doch dann erließ die Stadt Genf eine Verfügung, die „Stände in öffentlichen Bereichen, an denen direkt oder indirekt Informationen religiöser Natur verbreitet werden“ untersagte. Die Zeugen reichten beim Gericht eine Klage ein, in der sie Nachdruck darauf legten, dass dieses generelle Verbot „erheblich die Religions- und Meinungsfreiheit verletze“. Das Gericht gab der Klage statt. Die Zeugen haben gut mit den Behörden vor Ort zusammengearbeitet, um für das öffentliche Zeugnisgeben an einem Infostand geeignete Standorte und Tageszeiten festzulegen.
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Regierungsbeamte in Aserbaidschan bemühen sich verstärkt, die religiöse Tätigkeit von Jehovas Zeugen zu unterdrücken. Das Ministerium für Nationale Sicherheit lädt regelmäßig einzelne Zeugen zu Vernehmungen vor. Diese Behörde Vertreter des Ministeriums im Februar 2015 zwei Zeuginnen Jehovas, Irina Sachartschenko und Walida Dschabrailowa, verhafteten. Dabei hatten die beiden nur mit anderen über biblische Lehren gesprochen. Jehovas Zeugen bedauern diese schlechte Behandlung. Doch sie freuen sich, dass die Verkündiger in Aserbaidschan ihren Eifer bewahren und mit anderen mutig über die „gute Botschaft vom Königreich“ sprechen (Mat. 24:14).
durchsucht auch Wohnungen von Zeugen nach religiöser Literatur, die nicht ins Land eingeführt werden darf. Die internationale Völkergemeinschaft zeigte sich empört, als -
Jehovas Zeugen in Russland werden von der Regierung nach wie vor in ihrer religiösen Tätigkeit behindert. Aktuell haben russische Behörden 80 religiöse Publikationen von Jehovas Zeugen für „extremistisch“ erklärt. Daher ist die Verbreitung oder der Besitz solcher Publikationen, wozu auch Mein Buch mit biblischen Geschichten gehört, illegal. Außerdem erklärte der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation im Dezember 2014 unsere Website, jw.org, für „extremistisch“. Internetprovider in Russland haben den Zugriff auf die Website blockiert und setzen alles daran, die Site als illegal hinzustellen. Seit März 2015 haben russische Zollbeamte den Import aller Publikationen von Jehovas Zeugen gestoppt — sogar Bibeln und Literatur, die von russischen Gerichten erst kürzlich untersucht und als nicht extremistisch eingestuft worden sind.
In Taganrog gehen die Behörden weiter strafrechtlich gegen Zeugen Jehovas vor. Man hatte 16 Verkündiger des „Verbrechens“ angeklagt, religiöse Zusammenkünfte zu organisieren und zu besuchen. In Samara erwirkten die Behörden einen Gerichtsentscheid, die Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen aufzulösen, weil sie angeblich extremistisch sei. Trotz dieser vielen Schwierigkeiten sind unsere Brüder und Schwestern in Russland entschlossen, „Gottes Dinge . . . Gott“ zurückzuzahlen und sich solchen Übergriffen nicht zu beugen (Mat. 22:21).