4. Mose 29:1-40
29 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten.+ Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun.+ Es sollte sich für euch als ein Tag des Trompetenstoßes erweisen.+
2 Und ihr sollt als Brandopfer zu einem beruhigenden Wohlgeruch für Jehova einen jungen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer darbieten, einjährige, fehlerlose;+
3 und ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet, drei zehntel Maß für den Stier, zwei zehntel Maß für den Widder+
4 und ein zehntel Maß für jedes männliche Lamm von den sieben männlichen Lämmern;+
5 und ein Ziegenböckchen als Sündopfer, um Sühne für euch zu leisten,+
6 außer dem monatlichen Brandopfer+ und seinem Getreideopfer+ und dem beständigen Brandopfer+ und seinem Getreideopfer+ zusammen mit ihren Trankopfern+, gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren für sie, als ein beruhigender Wohlgeruch, ein Feueropfer für Jehova.+
7 Und am Zehnten dieses siebten Monats solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten,+ und ihr sollt eure Seelen [in Betrübnis] beugen.+ Keinerlei Arbeit sollt ihr tun.+
8 Und ihr sollt als Brandopfer für Jehova, als einen beruhigenden Wohlgeruch, einen jungen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer, einjährige, darbringen.+ Sie sollten sich als fehlerlose [Tiere] für euch erweisen.+
9 Und als ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet: drei zehntel Maß für den Stier, zwei zehntel Maß für den einen Widder,+
10 je ein zehntel Maß für jedes männliche Lamm von den sieben männlichen Lämmern;+
11 ein Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem Sühnesündopfer+ und dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer zusammen mit ihren Trankopfern+.
12 Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats+ solltet ihr eine heilige Zusammenkunft abhalten.+ Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun,+ und ihr sollt Jehova ein Fest feiern, sieben Tage.+
13 Und ihr sollt als Brandopfer+ ein Feueropfer von beruhigendem Wohlgeruch für Jehova darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige. Sie sollten sich als fehlerlose [Tiere] erweisen.+
14 Und als ihr Getreideopfer von Feinmehl, mit Öl angefeuchtet: drei zehntel Maß für jeden Stier von den dreizehn Stieren, zwei zehntel Maß für jeden Widder der beiden Widder+
15 und ein zehntel Maß* für jedes männliche Lamm von den vierzehn männlichen Lämmern;*+
16 und ein Ziegenböckchen als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer.+
17 Und am zweiten Tag: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose+;
18 und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+
19 und ein Ziegenböckchen als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer zusammen mit ihren Trankopfern.+
20 Und am dritten Tag: elf Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+
21 und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;
22 und einen Bock* als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer.
23 Und am vierten Tag: zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+
24 ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+
25 und ein Ziegenböckchen als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer,+ seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer+.
26 Und am fünften Tag: neun Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+
27 und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+
28 und einen Bock als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer+.
29 Und am sechsten Tag: acht Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+
30 und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+
31 und einen Bock als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinen Trankopfern+.
32 Und am siebten Tag: sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+
33 und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für die Stiere, die Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren für sie;+
34 und einen Bock als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer, seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer+.
35 Und am achten Tag solltet ihr eine feierliche Versammlung abhalten.+ Keinerlei mühevolle Arbeit sollt ihr tun.+
36 Und ihr sollt als Brandopfer ein Feueropfer von beruhigendem Wohlgeruch für Jehova darbringen: einen Stier, einen Widder, sieben männliche Lämmer, einjährige, fehlerlose;+
37 und ihr Getreideopfer+ und ihre Trankopfer+ für den Stier, den Widder und die männlichen Lämmer nach ihrer Zahl gemäß dem vorschriftsmäßigen Verfahren;+
38 und einen Bock als Sündopfer,+ außer dem beständigen Brandopfer und seinem Getreideopfer und seinem Trankopfer+.
39 Diese werdet ihr Jehova anläßlich eurer Festzeiten darbieten,+ außer den Opfergaben eurer Gelübde+ und euren freiwilligen Gaben+ als eure Brandopfer+ und eure Getreideopfer+ und eure Trankopfer+ und eure Gemeinschaftsschlachtopfer.‘ “*+
40 Und Moses sprach dann zu den Söhnen Israels gemäß allem, was Jehova Moses geboten hatte.+
Fußnoten
^ „Und ein zehntel Maß“. Wtl.: „und ein zehntel Maß, ein zehntel Maß“. Das erste „ein zehntel Maß“ in M wurde jedoch von den Sopherim durch einen außerordentlichen Punkt gekennzeichnet, um anzudeuten, daß es getilgt werden sollte u. daß wie in V. 4 zu lesen sei. Siehe Anh. 2A.
^ „Männlichen Lämmern“, MLXXSyVg; Sam: „männlichen Lämmern und ihre Trankopfer“.
^ Od.: „ein Böckchen“.
^ In MLXXVg endet hier Kap. 29.